Arbeits- und Gesundheitsschutz gehören zum Selbstverständnis und leisten einen wichtigen Beitrag zum Betriebserfolg.
Gefährdungsbeurteilungen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung sowie für Risikobeurteilungen zur Umsetzung des Produktsicherheitsgesetzes, insbesondere nach der Maschinenrichtlinie sowie Gefahrstoffe und Explosionsschutz, sind hier von besonderer Bedeutung.
Beim Umbau des Betriebsgebäudes hat der Zweckverband für das Personal sowie für die Lagerung von Material aus dem Abwasser- und Trinkwasserbereich sogenannte „Schwarz-Weiß-Bereiche“ vorgesehen.
In diesen Bereichen wird die strikte Trennung von verschmutzten und schadstoffhaltigen Stoffen und Gegenständen von dem sauberen Bereich (z.B. Trennung von Arbeits- und Schutzkleidung von der Straßenkleidung) gewährleistet.